Erlaubte Hilfsmittel FB Mathematik

8. Jahrgangsstufe

Ab der 8. Jahrgangsstufe dürfen die Schülerinnen und Schüler an der Realschule im Mathematikunterricht einen graphikfähigen Taschenrechner (GTR) verwenden. Vorteile:

  1. Wie jeder andere Taschenrechner erleichtert er das einfache Rechnen.
  2. Darüber hinaus weist er aber noch viele weitere sinnvolle Funktionen auf, die den Schülerinnen und Schülern das Leben auch im Physikunterricht erheblich erleichtern. So können z. B. numerische und graphische Wertetabellen erstellt oder lineare und quadratische Gleichungen gelöst werden.

9. Jahrgangsstufe

Ab der 9. Jahrgangsstufe ist der Einsatz einer Formelsammlung erlaubt. Diese enthält alle für den Mathematikunterricht der Realschule relevanten mathematischen Gesetze und Formeln.  

Hilfsmittelfreie Prüfungen

Taschenrechner und Formelsammlung sollen und können den Schülerinnen und Schülern nicht das Erlernen grundlegender mathematischer Sätze, Begriffe und Lösungsstrategien ersparen. Deshalb werden in jeder Jahrgangsstufe auch hilfsmittelfreie Prüfungen oder Prüfungsteile abgelegt. Dies soll unter anderem der Vorbereitung auf die zentral gestellte schriftliche Abschlussprüfung im Fach Mathematik dienen, bei der ab dem Schuljahr 2017/18 etwa ein Drittel der zu erreichenden Punkte auf einen hilfsmittelfreien Teil entfallen werden.