AP2024: Bekanntgabe der Jahresnoten

In Fächern ohne Abschlussprüfung entsprechen die zu diesem Zeitpunkt bekannt gegebenen Jahresfortgangsnoten den letztendlichen Zeugnisnoten. Ist die festgestellte Jahresfortgangsnote in einem Fach ohne Abschlussprüfung eine 5 oder 6 besteht noch die Möglichkeit zu einer mündlichen Prüfung in diesem Fach.

RSO § 34
Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
 
1Vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung setzt die Klassenkonferenz die Jahresfortgangsnoten fest. 2Diese werden den Schülerinnen und Schülern vor der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. 3Schülerinnen und Schüler, denen bereits auf Grund der Jahresfortgangsnoten in Nichtprüfungsfächern das Abschlusszeugnis zu versagen ist, nehmen an der Abschlussprüfung nicht teil.
Termine und Informationen zur Abschlussprüfung

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